Karenzzeit für Bundestagsabgeordnete

Weiterreichen an: SPD-Landtagsfraktion, SPD-Landesparteitag, SPD-Bundestagsfraktion, SPDBundesparteitag


Wenn Minister:innen oder Staatssekretär:innen des Bundes in die freie Wirtschaft wechseln
möchten, müssen sie das seit 2015 einer Ethik-Kommission ankündigen. Diese prüft dann, ob
durch den direkten Seitenwechsel ein Interessenskonflikt besteht und ob eine Karenzzeit, also eine
Pause zwischen den zwei Funktionen, notwendig ist. Doch für Bundestagsabgeordnete gilt diese
Regelung nicht, obwohl im Laufe der Zeit ebenfalls viele wichtige Kontakte und persönliche
Beziehungen zu anderen einflussreichen Personen geknüpft werden.


Daher fordern wir, dass die Regelung der Karenzzeit auch auf alle Bundestagsabgeordnete, sowie
perspektivisch auf alle Regierungsvertreter:innen und Abgeordnete der Länder ausgeweitet
werden muss.


Begründung:


Frisch aus dem Amt ausgeschieden sind die Telefonbücher von Abgeordneten gut gefüllt mit den
Nummern aller wichtigen Personen in Politik und Verwaltung. Für Lobbyismus-Verbände sind diese
Verbindungen mehr als interessant, da dadurch eine viel zielgerichtetere Einflussnahme auf das
politische und gesellschaftliche Leben in Deutschland möglich ist. Je mehr finanzielle Mittel einer
Lobby zur Verfügung stehen, desto mehr Einfluss kann sie sich erkaufen.