Jugendbeteiligung auf Kreisebene

Wir fordern die Landesregierung auf, den §41a der Gemeindeverordnung, der Jugendbeteiligung in Kommunen vorsieht auch diese auf die Stadt- und Landkreise auszuweiten. Die Kreisverwaltungen hat auch Aufgaben die junge Menschen betreffen. Unter anderem die Aufsicht über die Berufsschulen, die Planung des Nahverkehrs, Jugendhilfe, Umwelt- und Naturschutz. Daher ist es nur sinnvoll auch hier junge Menschen zu beteiligen und sie anzuhören. 

Begründung: 

Jugendbeteiligung muss es auf allen Ebenen geben. Da darf sich die Kreisebene nicht herausnehmen. Wie das konkrete Angebot aussehen soll, überlassen wir den Stadt- und Kreisebenen.