Satzung

§1 Grundsätze

(1) Der Juso Kreisverband Esslingen ist ein Unterbezirk/Kreisverband im Sinne des
Organisationsstatuts der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.
(2) Das geografische Aktionsgebiet des Juso Kreisverbandes Esslingen umfasst alle
Städte und Gemeinden im Landkreis Esslingen.
(3) Die Politik des Juso Kreisverbandes Esslingen versteht sich als einen Beitrag zum
Prozess der innerparteilichen Willensbildung und eigenständiger öffentlicher Werbung
für sozialdemokratische Politik.
(4) Einvernehmlichkeit mit dem Ziel der Darstellung sozialdemokratischer Politik
(Öffentlichkeitsarbeit) wird durch eine regelmäßige Diskussion zwischen den
Organisationsgliederungen der Jungsozialisten und Jungsozialistinnen (Jusos) und der
SPD angestrebt.

§2 Mitgliedschaft

(1) Jedes Mitglied des SPD-Kreisverband Esslingen, soweit es das 35. Lebensjahr noch
nicht vollendet hat, ist automatisch Mitglied des Juso Kreisverband Esslingen.
(2) Die Mitgliedschaft können auf Antrag auch Interessenten zwischen dem 14. und 35.
Lebensjahr erhalten, die nicht Mitglied der SPD sind.
(3) Die Mitgliedschaft in einer anderen Partei, deren parteipolitischen Jugendorganisation
oder einer anderen den Zielen der Jungsozialisten entgegen gerichteter Organisation
ist ausgeschlossen.

§3 Organe des Kreisverbandes

(1) Die Organe der Juso Kreisverbandes Esslingen sind:
a. die Jahreshauptversammlung
b. die Kreismitgliederversammlung
c. der Kreisvorstand

§4 Jahreshauptversammlung

(1) Die Jahreshauptversammlung (JHV) ist das höchste Organ des Kreisverbandes. Sie
findet jährlich in der zweiten Jahreshälfte statt.
(2) Die Jahreshauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 14 Tage vor
Sitzungsbeginn schriftlich eingeladen wurde.
(3) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Juso Kreisverbandes Esslingen.
(4) Die Jahreshauptversammlung wählt für die Dauer eines Jahres:
a. Kreisvorstand
b. den/die Kreisjugendring-Delegierte/n sowie eine/n Stellvertreter/in
c. den/die Landesausschuss-Delegierte/n sowie eine/n Stellvertreter/in
(5) Die Jahreshauptversammlung ist außerdem zuständig für:
a. Die Beschlussfassung über Anträge
b. Die Entgegennahme von Berichten des Kreisvorstandes und des/der
Schatzmeisters/-in des SPD-Kreisverbands Esslingen über die aktuelle
Kassenlage des Juso-Kreisverbands Esslingen (eine schriftliche Übersicht ist
ausreichend)
c. Die Entlastung des Kreisvorstands
d. Die Entgegennahme von Berichten der Delegierten aus übergeordneten
Gremien.
(6) Für die Wahlen gilt im Übrigen die Wahlordnung der SPD

§4a Kreismitgliederversammlung

(1) Zwischen den Jahreshauptversammlungen finden Kreismitglieder-versammlungen
(KMV) statt, die dann das höchste Organ des Kreisverbandes sind.
(2) Eine außerordentliche Kreismitgliederversammlung kann vom Kreisvorstand mit einer
zwei Drittel Mehrheit oder auf Antrag von mindestens 7 Mitgliedern einberufen werden.
(3) Die Kreismitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 14 Tage vor
Sitzungsbeginn schriftlich eingeladen wurde.
(4) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Juso Kreisverbandes Esslingen.
(5) Die Kreismitgliederversammlung wählt: a. die Delegation für die
Landesdelegiertenkonferenz für die jeweils anstehende LDK.
(6) Die Kreismitgliederversammlung ist zuständig für: a. die Beschlussfassung über
Anträge.
(7) Für die Wahlen gilt im Übrigen die Wahlordnung der SPD.

§5 Vorstand

(1) Die Leitung des Juso Kreisverbandes Esslingen und ihre Vertretung in Partei und
Öffentlichkeit obliegt dem Vorstand des Kreisverbandes.
(2) Die Beschlüsse des Kreisvorstandes werden von seinen Mitgliedern gegenüber der
Öffentlichkeit geschlossen vertreten.
(3) Dem Kreisvorstand gehören stimmberechtigt an:
a. Der Kreisvorsitz
b. Der/die stellvertretende Vorsitzende
c. Der/die Schriftführer/in
d. Bis zu 10 weitere Vorstandsmitglieder
(4) Dem Kreisvorstand gehören nicht stimmberechtigt an: e.
e. Die/der Vorsitzende einer Arbeitsgemeinschaft, sofern die AG keine andere
Person bestimmen, maximal jedoch eine Person pro AG.
f. Der Kreisvorstand kann zudem weitere Personen in den Vorstand kooptieren
(5) Der Kreisvorsitz kann von einer Person oder einer quotierten Doppelspitze
übernommen werden. Ein Bewerberduo definiert vor der Wahl einen zuständigen
Ansprechpartner für den Vorstand des SPD-Kreisverbands Esslingen.
(6) Die Jahreshauptversammlung beschließt die Anzahl der weiteren Vorstandsmitglieder
vor der Wahl.
(7) Der Kreisvorstand ist bei einem Drittel der anwesenden Kreisvorstandsmitglieder
beschlussfähig, wenn mindestens 7 Tage vor Sitzungstermin schriftlich eingeladen
wurde.
(8) Die einzelnen Kreisvorstandsmitglieder übernehmen folgende Aufgaben:
a. Kreisvorsitz: Vertretung nach innen und außen, Leitung von
Kreisvorstandssitzungen, Jahreshauptversammlung und
Kreismitgliederversammlungen, Kontaktpflege zur SPD und befreundeter
Organisationen, Verwaltung der Mitgliederdaten
b. Stellvertretende/r Vorsitzende: Vertretung und Unterstützung des/der
Vorsitzenden in den oben genannten Aufgabenbereichen
c. Schriftführer/in: Protokollierung der Sitzungen
d. Weitere Vorstandsmitglieder: Aufgaben und Tätigkeiten werden auf der
konstituierenden Sitzung des Kreisvorstands definiert.
(9) Tritt ein Kreisvorsitzender zurück, übernimmt der/die Stellvertreter/in kommissarisch
bis zur nächsten Jahreshauptversammlung oder Kreismitgliederversammlung. Im Falle
einer Doppelspitze führt die verbleibende Person weiterhin den Vorsitz. Tritt ein anders
Kreisvorstandsmitglied vor der nächsten Jahreshauptversammlung zurück, kann der
Kreisvorstand durch eine Mehrheit von zwei Dritteln ein Mitglied des Kreisverbandes in
den Kreisvorstand berufen, um die Funktion des bisherigen Amtsträgers auszuüben

§6 Arbeitsgemeinschaften

(1) Der Juso Kreisverband Esslingen gliedert sich weiter in die einzelnen
Arbeitsgemeinschaften im Landkreis Esslingen.
(2) Jede Arbeitsgemeinschaft muss dem Kreisvorstand binnen eines Monats nach ihrer
Jahreshauptversammlung das Protokoll in schriftlicher Form zukommen lassen.
(3) Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft auf oder ist nicht mehr aktiv übernimmt der
Kreisvorstand deren Aufgaben.
(4) Gründet sich eine Arbeitsgemeinschaft im geografischen Aktionsgebiet des Juso
Kreisverbandes Esslingen neu, so muss der Kreisvorstand dem zustimmen.
(5) Die Zuständigkeitsbereiche der Arbeitsgemeinschaften werden von einer
Jahreshauptversammlung oder Kreismitgliederversammlung mit Zweidrittel Mehrheit
beschlossen und vom Kreisvorstand in geeigneter Form veröffentlicht.
(6) Jedes Mitglied des Juso Kreisverbandes Esslingen gehört grundsätzlich der
Arbeitsgemeinschaft an, in dessen Zuständigkeitsgebiet es wohnt. Möchte ein Mitglied
in einer anderen Arbeitsgemeinschaft mitarbeiten, hat es dies dem Kreisvorstand
mitzuteilen. Doppelmitgliedschaften sind unzulässig.

§7 Kasse des Kreisverbands

Die Kasse der Jusos ist ein rechenschaftspflichtiger Teil der Kasse des SPD-Kreisverbandes
Esslingen. Die Kassenführung übernimmt der/die Schatzmeister/in des SPD-Kreisverbands
Esslingen nach Maßgabe des Juso-Kreisvorstands. Die Kassenprüfung erfolgt im Rahmen der
Prüfung der SPD-Kreiskasse durch die Kassenrevisoren/-innen der SPD.

§8 Schlussbestimmungen

(1) Diese Satzung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder
einer Jahreshauptversammlung oder Kreismitgliederversammlung geändert werden.
(2) Diese Satzung tritt mit einem Mehrheitsvotum von zwei Dritteln der anwesenden
Mitglieder einer Jahreshauptversammlung oder Kreismitgliederversammlung in Kraft.

Stand: 28.10.2020