Keine Strafamnestie bei Steuerselbstanzeige

Die Landesdelegiertenkonferenz der Jusos Baden-Württemberg möge beschließen:

Steuerhinterzieher, die sich selbst anzeigen, werden trotzdem strafrechtlich verfolgt und müssen die hinterzogenen Steuern in zweifacher Höhe an den Fiskus entrichten. Die Selbstanzeige muss strafmildernd sein, darf aber eine Bestrafung nicht verwirken.

Begründung:

Die Steuerhinterziehung muss so unattraktiv wie möglich gemacht werden.
Durch die Möglichkeit, eine Selbstanzeige zu erstatten, hat der Gesetzgeber bei der Verfolgung von Steuersündern ein gutes Stück von seiner Abschreckung und wohl auch von seiner Glaubwürdigkeit verloren.
Die Steuerhinterziehung erscheint für die Bevölkerung als ein Bagatelldelikt.

Der Täter bleibt straffrei, wenn er unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt und die hinterzogenen Steuern nachzahlt.
Viele Bürgerinnen und Bürger versuchen deshalb ihre Steuern zu verkürzen und zeigen sich bei Gefahr aus Furcht vor dem Fiskus an.
Sie werden mit Bürgern gleich gestellt, die ihre Steuern nicht verkürzt haben.

Mit dem Institut der Selbstanzeige wird „tätige Reue“ auch nach einem bereits vollendeten Delikt mit Straffreiheit honoriert, ein Phänomen, das dem Strafrecht sonst fremd ist. Es darf nicht mit verschiedenem Maß gemessen werden.
Die Selbstanzeige muss strafmildernd sein, darf aber eine Bestrafung nicht verwirken.

Die Steuergerechtigkeit ist eine Voraussetzung für den sozialen Frieden in Deutschland, deshalb muss bei der Verfolgung von Steuerhinterziehern mit der gleichen Härte und Gerechtigkeit vorgegangen werden wie bei der Strafverfolgung von Verbrechen.

Empfänger: Juso-Bundeskongress, SPD-Landesparteitag, SPD-Bundesparteitag