Eritrea – Kartoum Abkommen

Adressat: Juso-Landesdelegiertenkonferenz, Juso-Bundesdelegiertenkonferenz, SPD Bundesparteitag, SPD Fraktion im Deutschen Bundestag

Die Jusos Baden-Württemberg fordern das Kartoum Abkommen in der jetzigen Form nicht umzusetzen. Stattdessen sollen Abkommen verhandelt werden, die sich mit den Fluchtursachen beschäftigen. Eine Stützung von Menschenrechtsfeindlichen Regimen darf nicht Bestandteil von solchen Abkommen sein.

Begründung:

In repressiven Staaten wie Eritrea und Failed States wie Somalia werden täglich die Menschenrechte verletzt. Es kommt zu willkürlichen Verhaftungen, Folter, Tötungen und Vergewaltigungen durch Staatsorgane. Ein Teil des Kartoum Abkommens sieht eine Stärkung eben dieser Organe vor. Dies kann nicht zu einer Verbesserung der Lage der Menschen beitragen.

In Eritrea gilt zudem ein Ausreiseverbot und es gibt schwere Sanktionen bei Rückkehr. Dies widerspricht den Allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte der UN (Artikeln 12 bis 15) und der völkerrechtlichen Vereinbarung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (Artikel 12). Regime, die diese Vereinbarungen missachten, können keine Vertragspartner für Migrationsspezifische Abkommen sein. Eine Rückführung in solche Länder entspricht nicht dem europäischen Wertekonsens.

Das Abkommen zielt auf die Unterbindung der Flucht ab. Dies ist aber nicht gleichzusetzten mit einer Vermeidung von Fluchtursachen wie es das Abkommen behauptet.

Ein sinnvolles Abkommen würde die tatsächlichen Fluchtursachen (Menschenrechtsverletzungen) bekämpfen und die Lage der Menschen verbessern.