Stille Tage abschaffen

Die Versammlung möge beschließen:

 Um die klare Trennung zwischen Staat und Kirche zu gewährleisten, darf es keine
 Bevorteilung von Religionen in unseren Gesetzen geben.

 Dies sehen wir aber im Feiertagsgesetz von Baden-Württemberg als gegeben an und
 fordern daher die Streichung von einigen Paragraphen aus dem Gesetz.

 Dabei geht es explizit um §7 (1) und (2) (Gottesdienst Störungen am Sonntag), §8
 (Verbote von unterschiedlichen Veranstaltungen an christlichen Feiertagen), §9
 (Gottesdienst Störungen an kirchlichen Feiertagen), §10 (Tanzverbot an kirchlichen
 Feiertagen), §11 (Tanzverbot an kirchlichen Feiertagen in geschlossenen Räumen), §12
 (Möglich Befreiung der Vorschriften durch die Polizei, aber nur mit vorheriger
 Anhörung der Kirchen), sowie

 – §13 (1) 1. (c, d, f, g) und 2 (Ordnungswidrigkeit bei Störung des Gottesdienst oder
 Messe und Ausschank und Tanzen an kirchlichen Feiertagen) des Feiertagsgesetz BW.

Begründung 

Durch den immer weiteren zurückgehenden Einfluss und dem sinkenden Mitgliederanteil der christlichen Kirchen an der Bevölkerung und Anstieg der anderen Religionen, bzw. der Atheisten, Agnostiker, Humanisten und Religiösen ohne Kirchenbezug, müssen wir gewährleisten, dass alle harmonisch zusammenleben und keine dieser Gruppen bevorzugt, bzw. benachteiligt wird. 

Die christlichen Kirchen sind wichtige Institutionen und Anker in Teilen unserer Gesellschaft und dieser Antrag zielt nicht darauf ab Ihre Stellung zu untergraben, sondern eine faire Stellung aller Religionen im Feiertagsgesetz von BW zu gewährleisten.