Bibliotheksgesetz Baden-Württemberg

Adressat: SPD Landesparteitag/Landesdelegiertenkonferenz, SPD-Landtagsfraktion

Antrag:

Die Jusos fordern die Einführung eines verbindlichen Bibliotheksgesetzes für Baden-Württemberg, in dem festgelegt wird, ab welcher Größe eine Kommune oder Stadt eine öffentliche Bibliothek betreiben muss. Pro Bibliothek ist dabei mindestens ein hauptamtlicher Mitarbeiter einzustellen. Auch sind wöchentlich regelmäßige Öffnungszeiten anzubieten. Dazu möchten wir uns dafür einsetzen, dass ein entsprechender Fördertopf auf Landesebene eingerichtet wird, der die Kommunen bei der Umsetzung durch eine Ko-finanzierung unterstützt. Mit einem solchen Topf soll ebenso die Zusammenarbeit und weitere Digitalisierung der Bibliotheken gefördert werden.

Begründung:

Bibliotheken sind Einrichtungen des öffentlichen Lebens und der Bildung. Leider werden diese jedoch häufig von den verantwortlichen Stellen nicht wohlwollend behandelt. So werden bei Einsparungen im Haushalt häufig zuvorderst die Posten bei Bibliotheken gekürzt, was auf der einen Seite schade ist, aber auch bildungspolitisch keinen Sinn macht. Bibliotheken sind in der heutigen Zeit bei weitem keine reinen „Ausleihörtlichkeiten“, sondern vielmehr Bildungs-, Lern- und Veranstaltungsräume. Gerade in modernen Bibliotheksbauten gibt es daher Einrichtungen, wie Arbeitsplätze und -räume, aber auch Musikzimmer. Auch im Hinblick auf die Integrationsarbeit können Bibliotheken mit Angeboten zur Leseförderung wichtige Beiträge leisten und durch ihr vielfältiges Veranstaltungsangebot auch die Lebensqualität in den jeweiligen Orten heben. Wir fordern daher, dass Bibliotheken vor dem Gesetz gestärkt werden und verbindlich festgelegt wird, ab wann eine Gemeinde eine Bibliothek zu betreiben hat.